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"Friede diesem Haus"

Wort der deutschen Bischöfe │ Zusammenfassung


Das Wort der deutschen Bischöfe Friede diesem Haus ist ein friedensethisches Grundlagendokument, das in der Tradition der katholischen Sozial- und Friedenslehre steht und Antworten auf grundlegende friedensrelevante Themen unserer Zeit geben will.


Inhaltlich ist das Friedenswort durch sechs Kapitel strukturiert:

1. Die Einleitung (Nr. 1–16) interpretiert den Titel des Bischofswortes als Zusammenfassung der gesamten christlichen Botschaft: „Das Evangelium ist die Frohe Botschaft vom anbrechenden Reich Gottes, das sich in der Versöhnung und dem Frieden der Menschheit untereinander und mit Gott verwirklicht“ (FdH 1). Anschließend skizziert sie die Hintergründe, Anliegen und Themen des Friedenswortes.


2. Das Kapitel „Die christliche Friedensbotschaft angesichts der Gewalt der Gegenwart“ (Nr. 17–80) legt die theologischen Grundlagen des Friedensengagements der Kirche dar. Ausgehend von der Frohen Botschaft des Evangeliums, ist es fundamental von der christlichen Hoffnung getragen, dass mehr Frieden in der Welt möglich ist. Diese Hoffnung gründet im Grundtenor der Heiligen Schrift, dass selbst in einer erschreckenden Wirklichkeit die von Gott verheißene Vollendung durchzuscheinen vermag (vgl. FdH 19).


Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen wird auf die beiden Grundformen der christlichen Auseinandersetzung mit militärischer Gewaltanwendung eingegangen: christlicher Pazifismus vs. bedingte Gewaltlegitimation. Die Bischöfe betonen, dass es gewisse Umstände gibt – z. B. die legitime Selbstverteidigung –, die zu Gewalt im Sinne von Gegenwalt ermächtigen können (FdH 73). Doch erläutern sie ebenso die Gemeinsamkeit beider Ansätze: „Wir werben also für einen konstruktiven Dialog zwischen den in der Friedensethik vertretenen Ansätzen, ohne deren Unterschiede verleugnen zu wollen. Es lohnt sich, sich stets bewusst zu machen, dass die unterschiedlichen Stränge alle ein gemeinsames Ziel verfolgen: die Minimierung und schließlich die Überwindung von Gewalt“ (FdH 72).


Eine weitere Akzentsetzung des neuen Bischofsworts liegt in der besonderen Relevanz, die Tugenden und Lastern für das friedliche Zusammenleben zugewiesen wird, denn es „ist dringend an der Zeit, sich auch im Rahmen politischer Ethik intensiver mit dieser Tiefenschicht menschlichen Handelns auseinanderzusetzen“ (FdH 53). Damit soll die Notwendigkeit struktureller Maßnahmen zur Friedenssicherung und Friedensgewinnung nicht negiert werden, doch wird darauf verwiesen, dass Tugenden wesentlich zu einem guten sozialen Miteinander beitragen, indem sie uns „für die Mitmenschen und die Mitwelt, für deren Würde und Eigenwert, ihre staunenswerten und bewundernswerten Seiten, ihre Verletzungen und Gebrechen“ (FdH 51) empfänglich machen.


3. Im Kapitel „Unsere Welt in Unordnung: Ein neues Zeitalter von Konflikt und Gewalt?“ (Nr. 81–159) erfolgt eine Beschreibung friedensrelevanter Entwicklungen aus der Perspektive der Bischöfe. Hierbei wird der Fokus auf drei miteinander verwobene Themenbereiche gelegt: (1) Gewaltphänomene unserer Zeit, (2) Belastungen der internationalen Beziehungen und Erosion des Völkerrechts sowie (3) die Bedeutung von Kultur und Identitäten in Gewalt- und Friedensprozessen. In dieser Schwerpunktsetzung spiegeln sich entscheidende Wegmarken auf dem Weg zu einer gerechten und nachhaltigen Friedensordnung wider, die heute im besonderen Maße bedroht erscheint: „Die heutige Welt ist spannungsreicher, unübersichtlicher, gefährlicher und gewaltsamer als jene um die Jahrtausendwende, als das Bischofswort zum ,Gerechten Frieden‘ erschien. Doch damals wie heute können sich Friedens- und Konfliktanalysen nicht mit der ausschließlichen Bewertung militärischer und strategischer Trends begnügen. Es herrscht eine komplexe Interdependenz in den Beziehungen der Staaten und es gibt Wechselwirkungen zwischen den Politikfeldern. All das macht einen umfassenden Sicherheitsbegriff erforderlich, der auch ökonomische, ökologische, kommunikative, soziale und kulturelle Dimensionen der Sicherheit und des Friedens mit einbezieht“ (FdH 107).


4. Vor dem Hintergrund der katholischen Sozial- und Friedenslehre werden im Kapitel „Wege der Gewaltüberwindung“ (Nr. 160–237) die zentralen Handlungsfelder für eine gewaltärmere Zukunft markiert. Leitend ist dabei die Überzeugung: „Gewalt wird auf unabsehbare Zeit zu unserer Wirklichkeit gehören. Doch sollte uns dies nicht dazu verleiten, uns an die Gewalt zu gewöhnen und uns resigniert mit ihr abzufinden. Vielmehr geht es darum, geduldig und einsatzbereit dafür Sorge zu tragen, dass Gewalt und ihre Folgen, soweit es geht, überwunden werden und somit Gewalt immer weniger Raum bekommt“ (FdH 160).


Um dieses Ziel zu erreichen, beschreiben die Bischöfe eine Reihe friedensschaffender bzw. -erhaltender Maßnahmen:

• der Umgang mit gewaltbelasteter Vergangenheit und Versöhnung, denn „Kriege und Gewalt nähren sich häufig aus unversöhnten Konflikten, die bis in die Vergangenheit zurückreichen“ (FdH 174);

• die Menschenrechte als „wesentliche Voraussetzungen für minimale menschliche Sicherheit und Freiheit“ (FdH 188);

• die Gewaltüberwindung durch (internationales) Recht, insbesondere mit Blick auf dessen konsequente Anwendung und Weiterentwicklung (vgl. FdH 191);

• die Gewaltabwehr durch Selbstverteidigung im Rahmen der rechtlichen und moralischen Grenzen (vgl. FdH 197);

• die ethischen Grenzen der Rüstungspolitik, da Rüstungsgüter „Ausdruck grundlegender Sicherheitsprobleme [sind]. Aufgrund ihrer teils enormen Zerstörungsgewalt sind sie hochgradig legitimationsbedürftig und erfordern daher eine besondere Kontrolle“ (FdH 201);

• eine Demokratisierung, die stärker als bisher kulturelle Gegebenheiten berücksichtigt. „So spielen gewachsene Erfahrungen sozialer Konfliktregulierung, Gerechtigkeitsvorstellungen und institutionelle Ausprägungen dieser Erfahrungen eine bedeutsame Rolle, die ihren Niederschlag im politischen System zu finden haben“ (FdH 213);

• gerechtere globale Wirtschaftsbeziehungen, die „nicht allein die Lebensbedingungen vieler Menschen verbessern [würden], sondern […] auch ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention [wären]“ (FdH 220);

• der Aufbau internationaler Umweltregime: „Da der Klimawandel durch Menschen verursacht wird (anthropogen), ist er nicht bloß Schicksal, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“ (FdH 234). Dazu bedarf es einer internationalen Kraftanstrengung und „finanzielle[r], technische[r], organisatorische[r] und soziale[r] Hilfen, um die gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten und Standards menschenrechtlicher Sicherheit gewährleisten zu können“ (FdH 232).


5. Dem vielfältigen Friedensengagement der Kirche im Kontext einer weltkirchlichen LernGebets- und Solidargemeinschaft (vgl. FdH 244) widmet sich das Kapitel „Friedensarbeit in der einen Weltkirche“ (Nr. 238–302). Die Bischöfe würdigen vorhandene Ansätze, Initiativen und Organisationen und benennen weitere Empfehlungen für die Friedenspraxis der Christen und der Kirche. So müsse es u. a. darum gehen, an der Verwirklichung eines positiven Friedens mitzuwirken: „Friedensarbeit, die lediglich darauf abzielt, durch Waffenstillstände Gewalt einzuhegen – also einen negativen Friedenszustand herzustellen – greift zu kurz. Viele solcher Friedensschlüsse kollabieren bereits nach wenigen Jahren, sodass die Konfliktparteien ihre Gegensätze neuerlich mit Gewaltmitteln austragen“ (FdH 257). Hierbei wird das umfassende kirchliche Friedensengagement acht Handlungsfeldern zugeordnet, deren Relevanz und mögliches Entwicklungspotential aufgezeigt werden. Die Handlungsfelder kirchlicher Friedensarbeit sind der Umgang mit gewaltbelasteter Vergangenheit und Versöhnung (Nr. 260–263), Frieden durch Dialog (Nr. 264–269), durch Bildung (Nr. 270–275), durch eine nachhaltige und integrale menschliche Entwicklung (Nr. 276–278), durch Begegnung und Seelsorge (Nr. 279–281), durch gesellschaftliche und politische Mitwirkung (Nr. 282–285) und durch ökumenische Zusammenarbeit (Nr. 286– 297). Abschließend wird die besondere Friedensverantwortung der Religionen (Nr. 298– 302) gewürdigt, da sie das Potenzial haben, „Konflikte zu eskalieren oder aktive Friedensstifter zu sein“ (FdH 298).


Das vollständige Dokument finden Sie hier:



Informationen/Bild: www.dbk.de

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