Wir hatten wiederholt über einen Zivilprozess berichtet, den ein Nachbar gegen uns in zwei Instanzen geführt hat, weil er sich durch das Zeitschlagen (Stundengeläut) unserer Kirchturmglocken von St. Nikolaus gestört fühlte (gerichtliche Aktenzeichen 63 O 1786/21 und 4 U 2356/23). Nun ist der Prozess auch in der zweiten Instanz zu unseren Gunsten ausgegangen. Das Verfahren ist rechtskräftig beendet. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Urteil des Landgerichts bestätigt, wonach die vom gerichtlichen Sachverständigen gemessenen Schallwerte der Kirchenglocken beim Zeitschlagen den Nachbarn nicht unangemessen beeinträchtigen.
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen haben sich über Jahre hingezogen, nachdem der Nachbar nicht nur zivilgerichtlich, sondern auch verwaltungsgerichtlich gegen das Zeitschlagen beziehungsweise das liturgische Läuten vorgegangen war und in allen Verfahren unterlegen ist. Wir sind froh, dass dieses Kapitel nun beendet ist und dass wir den traditionsreichen Glockenklang wie gewohnt erleben dürfen.
Karl & Xander Rechtsanwälte PartG mbB Regensburg
Dr. Katharina Spiecker, Rechtsanwältin
Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus Siegenburg
Pfarrer Franz X. Becher, Kirchenverwaltungsvorstand
Kirchenpfleger Michael Neumeier und die Mitglieder der KV Siegenburg
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