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Neue Nachbarklage gegen das Zeitschlagen in Siegenburg

Neue Nachbarklage gegen das Zeitschlagen unserer Pfarrkirche St. Nikolaus beim Landgericht Regensburg anhängig

Stellungnahme von Kanzlei und Kirchenverwaltung

Nachdem seit Februar 2020 eine Klage eines Anwohners gegen das liturgische Glockengeläut der Pfarrkirche St. Nikolaus beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg anhängig ist, hat der Nachbar eine weitere Klage eingereicht.

Die neue Klage richtet sich darauf, dass die Katholische Kirchenstiftung St. Nikolaus das Zeitschlagen der Pfarrkirche St. Nikolaus unterlassen soll, wenn bestimmte Lärm-Richtwerte überschritten werden. Der Kläger hat kein privates Sachverständigengutachten vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die genannten Richtwerte aktuell überhaupt überschritten werden, sondern führt an, dass er selbst vereinzelte Messungen durchgeführt habe.

Die Kirchenstiftung lässt sich von Frau Rechtsanwältin Dr. Spiecker, Kanzlei Karl & Xander Rechtsanwälte PartmbB aus Regensburg, anwaltlich vertreten. Es ist eine Besonderheit des bundesdeutschen Immissionsschutz- und Nachbarrechts, dass verschiedene Gerichte für das liturgische Läuten einerseits und das Zeitschlagen andererseits zuständig sein können. Dies erkläre, dass der Kläger zwei verschiedene Gerichte angerufen habe, wie Frau Rechtsanwältin Dr. Spiecker mitteilte.

Im Vorfeld des ersten Prozesses beim Verwaltungsgericht Regensburg hatte es bereits Verhandlungen zwischen der Kirchenverwaltung und dem Anwohner gegeben, wie wir berichtet haben. Die Kirchenverwaltung hat daraufhin bereits das nächtliche Zeitschlagen der Kirchturmuhr zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschaltet, um sich kompromissbereit zu zeigen. Da die Uhr der Pfarrkirche St. Nikolaus daher ohnehin nur tagsüber die Zeit schlägt, gelten diesbezüglich nur die Lärm-Richtwerte für die Tagzeit (6 Uhr bis 22 Uhr). Das Zeitschlagen darf tagsüber wesentlich lauter sein als nachts. Die persönlichen, punktuellen Messungen des Klägers sind keineswegs ausreichend, um einen Verstoß gegen die Lärm-Richtwerte zu beweisen, so Frau Rechtsanwältin Dr. Spiecker. Ob es in dem zivilgerichtlichen Verfahren beim Landgericht Regensburg überhaupt zu einem gerichtlichen Sachverständigengutachten kommt, müsse abgewartet werden. Wir werden über den weiteren Prozessverlauf berichten.


Karl & Xander Rechtsanwälte PartG mbB Regensburg

Dr. Katharina Spiecker

Rechtsanwältin


Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus Siegenburg

Pfarrer Franz X. Becher

Kirchenverwaltungsvorstand

Kirchenpfleger Michael Neumeier

und die Mitglieder der KV Siegenburg

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